Mai 5

Pflicht zur Krankenversicherung

In Deutschland besteht seit Januar 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht und außerdem wurde ein sogenannter Gesundheitsfond eingeführt. Dadurch zahlen gesetzlich krankenversicherte Personen einen einheitlichen Beitragssatz.

Erheblich teurer kann es unter Umständen nun jedoch für Selbstständige und unständig Beschäftigte werden. Sie müssen extra zahlen, wenn sie ein Krankentagegeld mitversichern wollen.

In der privaten Krankenversicherung gibt es ebenfalls Änderungen. Die Privatkassen sind verpflichtet, ab Januar Basistarife anzubieten, welche in etwa die Leistungen der gesetzlichen Kassen beinhalten. Diese dürfen dann auch nicht mehr als der jeweilige Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung kosten.