April 29

Krankenzusatzversicherung

Für viele Kassenpatienten lohnt sich der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung, die die Erstattung deutlich höherer Kosten ermöglicht, als dies bei der gesetzlichen Kasse der Fall ist. So kann beispielsweise eine Krankenzusatzversicherung für den Zahnersatz abgeschlossen werden.

Dadurch ist man nicht mehr länger abhängig von den Vorgaben, die die gesetzliche Kasse vorsieht. Denn diese leistet lediglich einen prozentualen Anteil der Kosten, die laut der Leistungskataloge angemessen ist. Oft gibt es aber deutlich bessere Methoden, die mit höheren Kosten verbunden sind. Der Patient erhält von der gesetzlichen Kasse dennoch nur einen Festzuschuss, mit der Krankenzusatzversicherung kann er die Restkosten ausgleichen.

Ebenfalls kann mit Hilfe der Krankenzusatzversicherung die Brille abgesichert werden. Bei einer solchen Zusatzversicherung erhalten die Versicherten einen Großteil der Kosten für eine neue Brille erstattet, mitunter sogar den kompletten Preis. Die Leistung erfolgt alle zwei Jahre. Von der gesetzlichen Kasse hingegen wird keinerlei Erstattung für Sehhilfen angeboten.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, mit der Zusatzversicherung das Krankenhaustagegeld, das jeder gesetzlich Versicherte bis zu 14 Kalendertagen pro Jahr zahlen muss, und zwar aus eigener Tasche, abzusichern. Ebenfalls kann die Krankheit an sich abgesichert werden. So leistet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nur für maximal sechs Wochen der Krankheit.

Danach erhält der Versicherte nur noch Krankengeld. Mit Hilfe von Krankentagegeld können diese fehlenden Einnahmen ausgeglichen werden. Da das Krankentagegeld erst nach etwa 42 Tagen gezahlt wird, ist der Beitrag entsprechend gering.