April 15
Versicherung für Bauhelfer
Bauhelfer sind beim Hausbau unverzichtbar und sollten für den möglichen Ernstfall auch ordentlich versichert sein, mit einer so genannten Bauhelferversicherung. Dabei wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung für Bauhelfer unterschieden.
Die gesetzliche Versicherung wird durch die Bauberufsgenossenschaft (BauBG) abgedeckt. Dafür ist die Anmeldung sämtlicher privater Bauhelfer beim Hausbau gesetzlich vorgeschriebenen. Diese Versicherung widerrechtlich zu umgehen ist nicht möglich, da die BauBG durch die einzelnen Bauämter über alle geplanten Baumaßnahmen informiert wird.
Die Bauberufsgenossenschaft versichert alle Bauhelfer während sie auf der Baustelle arbeiten und auch auf dem Hin- und Rückweg zur Baustelle. Arbeitet ein Bauhelfer weniger als 40 Stunden pro Woche wird dafür kein Versicherungsbeitrag berechnet. Der Bauherr und dessen Ehepartner können durch die BauBG nicht versichert werden.
Die Leistungen der Bauberufsgenossenschaft sind sehr begrenzt, deshalb kann es nicht schaden, zusätzlich noch eine private Versicherung abzuschließen. Besonders für Bauherr und Ehepartner ist eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll. Bauhelfer werden bei einer privaten Versicherung nur zahlenmäßig erfasst, nicht namentlich. Das gestattet eine große Flexibilität bei wechselnden Helfern.
Eine private Bauhelferversicherung ist nur für die Baustelle zuständig, nicht für Wegeunfälle von und zur Baustelle. Eine private Versicherung für Bauhelfer wird grundsätzlich über einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen, sollte weniger Zeit für den Bau benötigt werden, kann der Bauherr einen anteiligen Betrag wieder zurückverlangen.